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Spenden und Zustiften

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Wir brauchen Ihre Unterstützung.

Eine S3-Leitlinie kostet im Regelfall zwischen 200.000 und 250.000 Euro. Die Deutsche Stiftung Frauengesundheit hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens eine S-3 Leitlinie pro Jahr zu finanzieren. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung.

Wenn Ihnen die Gesundheit von Frauen am Herzen liegt und Sie, wie wir, überzeugt sind, dass die Erstellung von transparenten und wissenschaftlich erwiesenen Standards in der Medizin dazu der beste Weg ist, würden wir uns über Ihre Unterstützung freuen.

Spendenkonto

DGGG e.V. / Deutsche Stiftung Frauengesundheit
Deutsche Bank München
IBAN: DE72 7007 0024 0535 4840 02
BIC: DEUTDEDBMUC

Überweisung

Wenn Sie uns per Überweisung unterstützen möchten, haben wir für Sie die Kontodaten der Deutschen Stiftung Frauengesundheit oben aufgeführt. Sie erhalten zeitnah eine Spendenbescheinigung.

Online-Spenden

Ganz bequem können Sie hier direkt an uns spenden – per online-Formular. Selbstverständlich erhalten Sie ebenfalls zeitnah eine Spendenbescheinigung.

Zustiften

Zustiftungen an die Deutsche Stiftung Frauengesundheit genießen einen besonderen steuerlichen Vorteil. Sie entscheiden, ob Sie spenden oder zustiften möchten. Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen und beraten Sie gerne.

Ihr besonderer Spendenwunsch

Wir haben bereits zahlreiche Unterstützer und würden uns sehr freuen, wenn auch Sie dazugehören würden. Da jede Unterstützung individuell ist – sei es im Bereich Spenden, Zustiftung, Erbschaften oder Sponsoring – freuen wir uns auf das Gespräch mit Ihnen.

Was haben Sie von Ihrer Unterstützung?

Allgemeine Vorteile

Höchstmöglicher Wirkungsgrad

Sie erreichen mit Ihrer Unterstützung den höchstmöglichen Wirkungsgrad, da über S3-Leitlinien alle Ärzte und Patientinnen in Deutschland erreicht werden.

Förderung von wissenschaftlichen Standards

Sie fördern wissenschaftliche Standards und weltweite Exzellenz: Die S3-Leitlinien machen die Medizin in Deutschland nachhaltig sicherer.

Ein sicheres Investment

Sie tätigen ein sicheres Investment: Die Erstellung von S3-Leitlinien hat nachweislich die Qualität der Versorgung in anderen Bereichen der Medizin erhöht

Beeinflussung von Einzelschicksalen

Leitlinien machen die Behandlung jeder einzelnen Patientin, jeder Mutter und ihrem Kind sicherer – unmittelbar und positiv.

Unterstützung einer Grundsäule des Lebens

Und Sie unterstützen eine Grundsäule des Lebens: den Erhalt der Gesundheit.

Steuerliche Betrachtungen

Generelle Spendeninformationen

Spenden und Zustiftungen an die Deutsche Stiftung Frauengesundheit sind steuerlich absetzbar. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten steuerlichen Vorteile für Privatpersonen aufgeführt.

Wer an eine Stiftung spendet, kann diese Zuwendungen ganz oder teilweise als Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung geltend machen. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen geringer, es müssen also weniger Steuern gezahlt werden. Zuwendungen können nicht in beliebiger Höhe geltend gemacht werden. Es gibt Obergrenzen, sog. Höchstbeträge, für den Sonderausgabenabzug.

20%-Regel (für alle Spenden)

Gültig für Zuwendungen an jegliche gemeinnützige Organisation, unabhängig von der Rechtsform (Stiftung, Verein etc.). Zuwendungen können in Höhe von maximal 20% der Einkünfte des Stifters/Spenders als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

 

Beispiel:  Herr Müller hat im Jahr 2017 Einkünfte von 150.000 Euro. Er spendet 10.000 Euro an die Deutsche Stiftung Frauengesundheit. Er kann den ganzen Betrag von der Steuer absetzen. Herr Müller dürfte sogar bis zu 20% seiner Einkünfte steuerlich wirksam spenden, hier also 30.000 Euro.

1-Mio-Euro Regel (für Stifter und Zustifter einer Stiftung)

Zusätzlich gibt es für Stifter und Zustifter einen weiteren Höchstbetrag. Wer eine Stiftung errichtet oder in das Vermögen einer Stiftung zustiftet, kann den (Zu-)Stiftungsbetrag bis zur Höhe von einer Million Euro steuerlich geltend machen – und zwar zusätzlich, d.h. über die 20%-Regelung hinaus. Dieser Betrag darf einmal in zehn Jahren in Anspruch genommen werden. Die Zuwendungen kann nach Antrag auf bis zu zehn Jahre verteilt werden, und zwar auf das laufende Jahr und die neun Folgejahre. Diese Abzugsmöglichkeit gilt nur für Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen.
Ehepaare: Wenn Ehegatten gemeinsam zur Steuer veranlagt werden, dann gilt für jeden Ehegatten der Höchstbetrag von einer Million innerhalb von zehn Jahren.

Beispiel: Frau Mayer unterstützt im Jahre 2017 die Deutsche Stiftung Frauengesundheit mit einer Zustiftung in den Vermögensstock. Die Zustiftung beläuft sich auf 200.000 Euro. In den Steuererklärungen für die Jahre 2017 bis 2026 gibt sie jeweils 20.000 Euro als Sonderausgaben an, die sie zusätzlich zu dem 20-%-Höchstbetrag geltend machen kann.

Spendenvortrag

Stiftet oder spendet jemand in einem Jahr mehr als er oder sie steuerlich als Sonderausgaben absetzen kann, dann wird der verbleibende Betrag in das nächste Jahr übertragen. Dieser so genannte Spendenvortrag ist zeitlich unbegrenzt möglich, kann allerdings nicht vererbt werden.

(Auszüge aus: „Bertelsmann Stiftung: Ratgeber Stiften, Band 1“, aktualisiert im März 2017)