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Alles über S3-Leitlinien

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Wissenswertes über S3-Leitlinien

Warum S3-Leitlinien?

S3-Leitlinien entsprechen der höchsten Qualitätsstufe von Leitlinien. Sie werden transparent und neutral erstellt und durch Studien begründet. Sie enthalten alle Elemente einer wissenschaftlich objektiven Erstellung.

Fachbereiche, in denen es diese S3-Leitlinien gibt, wie z.B. in der Onkologie, konnten nachweislich die Behandlungsstandards heben und bessere Behandlungserfolge erzielen.

Wirkung von S-3 Leitlinien

Die Wirkung der S3-Leitlinien ist groß: Leitlinien sind der beste Hebel und haben die größte Durchsetzungskraft, um alle 20.000 Frauenärzte in Deutschland zu erreichen, sowohl in Krankenhäusern als auch in niedergelassenen Praxen. Damit können die Ärzte die weltweit besten Behandlungsmethoden zum Wohle aller Patientinnen anwenden.

Zusätzlich erreichen die S-3 Leitlinien auch alle Patientinnen. Die Ergebnisse werden für Nicht-Mediziner verständlich übersetzt und als Patienten-Leitlinie veröffentlicht. So kann sich jede Patientin über ihr Krankheitsbild umfassend informieren und die optimale Behandlung mit dem Arzt auf Augenhöhe besprechen.

Die Arbeitsweise der Stiftung Frauengesundheit, Leitlinien der höchsten Qualitätsstufe im Bereich der Gynäkologie zu fördern, ist neu und innovativ für Deutschland. Die Stiftung ist aktuell die einzige Organisation, die die die Erstellung von S3-Leitlinien in Deutschland im Bereich der Frauengesundheit beschleunigt.

 

Kosten von S-3 Leitlinien

Die Erstellung einer S-3 Leitlinie kostet im Regelfall zwischen 200.000 – 250.000 Euro und dauert ca. drei Jahre. Ein Großteil der Kosten wird für wissenschaftliche Institute zur Evidenzrecherche benötigt.
Eine Leitlinie ist drei Jahre gültig und wird danach überarbeitet. Dazu werden neue Studien, die in der Zwischenzeit veröffentlicht werden, berücksichtigt. Die Novellierung kostet ca. 100.000 Euro und dauert ein Jahr. Danach ist die aktualisierte Leitlinie weitere drei Jahre gültig.

 

Die Stiftung Frauengesundheit hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens eine S-3 Leitlinie pro Jahr zu finanzieren.

Mehr Informationen – Leitlinienerstellung

Verantwortlich für die Erstellung von Leitlinien ist die jeweilige Fachgesellschaft, in diesem Fall die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Sie meldet die Leitlinie bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) an und beruft eine Steuerungsgruppe, die die Leitlinienerstellung für ein Krankheitsbild federführend betreut. Sie ist zuständig für die Definition aller Fragestellungen, die für die Behandlung des Krankheitsbildes relevant sind, sowie für das Studien-Design.

 

Zur Überprüfung aller weltweit relevanten und bewertbaren Studien, die bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht worden sind, wird ein unabhängiges wissenschaftliches Institut beauftragt. Die Ergebnisse werden einem Expertengremium vorgelegt, das sie nach Relevanz für das deutsche Gesundheitssystem überprüft und priorisiert. Um maximale Objektivität zu gewährleisten, geschieht die Bewertung nach einem anonymisierten Verfahren. Die Steuerungsgruppe erstellt anhand dieser weltweiten „Best Practice“-Ergebnisse die S3-Leitlinie. Der aufwändige Prozess garantiert, dass nicht nur der aktuelle Studienstand, sondern auch Expertenmeinungen in die Leitlinie mit einfließen.

 

Eine Leitlinie ist 3 Jahre gültig. Danach wird sie überprüft und wiederum auf den neuesten Stand der Wissenschaft gebracht. In der Zwischenzeit neu veröffentlichte und relevante Studien fließen in die optimierte Leitlinie ein. Der Überarbeitungsaufwand ist zeitlich und finanziell geringer als die Erstellung der ersten Leitlinie.

Die Deutsche Stiftung Frauengesundheit bleibt dabei immer Geldgeber und ist nicht personell an der Erstellung von Leitlinien beteiligt. Diese Trennung gewährleistet eine maximale Objektivität bei der Leitlinien-Erstellung. Die Fachgesellschaft garantiert für die Qualität des Expertengremiums und seiner Ergebnisse.

Neben der S3-Leitlinie gibt es zwei weitere Qualitätsstufen von Leitlinien. Das Schaubild verdeutlicht die Unterschiede der Leitlinien-Erstellung.

 

(Ausführliche Beschreibung: siehe oben)
S3-Leitlinien sind evidenz- und konsensbasiert. Sie enthalten alle Elemente einer wissenschaftlich objektiven Erstellung.

Die methodische Qualität einer S3-Leitlinie ist dementsprechend höher einzuschätzen als die einer S2- oder S1-Leitlinie.

Gibt es in 2 Formen:

S2 e
S2e Leitlinien sind Handlungsempfehlungen, die auf Studienauswertungen basieren, sogenannten Evidenzkriterien. Bei den S2e Leitlinien findet kein strukturierter Konsensfindungsprozess statt. Sie sind daher weniger aussagekräftig in Bezug auf Relevanz und Konsequenz.
S2 k
S2k = sind Leitlinien, die nach einem formalen Konsensfindungsprozess einer Expertenrunde erstellt worden sind. Allerdings basieren sie nicht auf Evidenzkriterien, also nicht auf einer wissenschaftlich gesicherten Datenlage.

S1-Leitlinien sind Expertenstandard, z.B. das Ergebnis einer Einzelstudie.  Sie werden von einer Expertengruppe im informellen Konsens erarbeitet. Sie sind nicht evidenzbasiert.

Erfolge

Die erste Leitlinie zum Thema ``Schwangerschaft und Adipositas`` wurde von der Deutschen Stiftung Frauengesundheit bereits in Auftrag gegeben und ist zu großen Teilen bereits finanziert.